Home Garantiebedingungen

Stellen Sie Abweichungen an der Anrichte fest, dann können Sie sich auf die Garantie berufen, die der Hersteller bietet. Die untenstehenden Bedingungen sind zutreffend:

 

  1. Die Garantie gilt ausschließlich bei Herstellerfehlern und nur, wenn die Anrichte gemäß den Anweisungen montiert und gepflegt wurde. Beschädigungen, die durch Fehler vor oder während der Montage, durch eine andere als eine haushaltliche Nutzung oder durch unsachgemäße Pflege entstehen, können nicht vergütet werden.
  2. Die Garantie auf die Anrichte verfällt, wenn die Anrichte bearbeitet wurde.
  3. Rostflecken, verursacht durch Einflüsse von außen, fallen nicht unter die Garantie.
  4. Eventuelle Beschwerden können Sie dem Lieferanten melden, er sorgt dafür, dass Ihre Garantieansprüche an die richtige Stelle gelangen.
  5. Garantieansprüche können bis zu 2 Jahre nach dem Lieferdatum eingereicht werden.
  6. Wenn Sie einen Garantieanspruch einreichen, wird ein Servicemonteur bei Ihnen vorbeikommen, um die Beschwerde aufzunehmen. Möglicherweise kann das Problem vor Ort gelöst werden. In anderen Fällen wird Ihnen, wenn Ihr Anspruch begründet ist, eine neue Anrichte geliefert. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf Vergütung für die Montage, für Störungen, usw.. Im Fall eines unbegründeten Anspruchs werden Anfahrtskosten in Rechnung gestellt.
  7. Chlor oder Salzsäure werden besser nicht in der Nähe des Abflusses aufbewahrt. Ihre Dämpfe können auf den rostfreien Stahl einwirken.
  8. Einige Male kommt es vor, dass das Spülbecken eine Art Rostbeschlag zeigt. Dieser Beschlag kann durch Eisenteilchen entstehen, die aus dem Wasserleitungskreislauf in das Spülbecken gelangen, was vor allem nach Wartungen an den Wasserleitungen oder in Neubaugebieten schon mal vorkommen kann. Schnell und mehrere Male reinigen auf die oben genannte Weise wird den Rostbeschlag entfernen und neuen Beschlag verhindern.